Ein Pflegegrad ist mehr als eine Einstufung — er bringt konkrete Rechte mit sich, gerade bei der Mobilität. Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wissen gar nicht, welche Fahrten ihnen zustehen. Dieser Ratgeber schafft Klarheit.
Pflegegrad und Mobilität — der Zusammenhang
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wird der Weg zum Arzt, zur Therapie oder zur Behandlung zur Herausforderung. Genau hier setzt der Gesetzgeber an: Für Menschen mit höherem Pflegegrad gelten erleichterte Regeln bei der Übernahme von Fahrtkosten. Das Ziel ist, dass niemand eine notwendige Behandlung aus Mobilitätsgründen verpasst.
Welche Fahrten Ihnen zustehen
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrten, die aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Bei höherem Pflegegrad gilt das ausdrücklich auch für ambulante Behandlungen — also zum Beispiel den Facharztbesuch, die Wundversorgung oder die Kontrolluntersuchung. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Die Merkzeichen aG, Bl und H
Neben dem Pflegegrad spielen die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eine wichtige Rolle:
- aG — außergewöhnliche Gehbehinderung
- Bl — blind
- H — hilflos
Wer eines dieser Merkzeichen hat, dem werden Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung ebenfalls ohne Einzelgenehmigung erstattet — unabhängig vom Pflegegrad.
Mit Pflegegrad sicher zu jeder Behandlung
Wir fahren Sie persönlich, helfen von Tür zu Tür und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Bei Bedarf mit Rollstuhl-Rampe und Tragestuhl.
Wann keine Genehmigung nötig ist
Das ist die wohl wichtigste Erleichterung: Bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft beeinträchtigter Mobilität sowie bei Pflegegrad 4 oder 5 gelten Krankenfahrten als genehmigt. Sie müssen die Verordnung also nicht vorab einzeln bei der Kasse genehmigen lassen. Die Details — auch zu den Sonderfällen — lesen Sie im Ratgeber „Krankenfahrt mit Pflegegrad 3, 4 oder 5".
Mobil bleiben im Alltag — über die Kassenfahrten hinaus
Mobilität bedeutet nicht nur Arztbesuche. Wer mobil bleibt, bleibt selbstständig und nimmt am Leben teil. Neben den medizinischen Fahrten gibt es deshalb auch begleitete Ausflugs- und Einkaufsfahrten — zum Wochenmarkt, zur Familienfeier oder einfach ans Rheinufer. Mehr Ideen dazu im Ratgeber „Mobil bleiben im Alter ohne eigenes Auto".
So unterstützen wir Sie
Fahrtendienst Weber kennt die Abläufe rund um Pflegegrad und Krankenfahrt aus der täglichen Praxis. Wir helfen Ihnen, die Verordnung richtig auf den Weg zu bringen, fahren Sie persönlich und würdevoll und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab — in Koblenz, Bad Ems, Lahnstein, Montabaur und der ganzen Region.
Kurz gesagt: Ab Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung sowie bei Pflegegrad 4/5 oder Merkzeichen aG/Bl/H gelten Krankenfahrten als genehmigt. Sie zahlen nur die Zuzahlung. Und bleiben mit Begleitfahrten auch privat mobil.

