Ein höherer Pflegegrad bringt eine echte Erleichterung mit sich, die viele nicht kennen: Viele Krankenfahrten werden genehmigungsfrei. Das spart Zeit, Papierkram und Nerven. Hier erfahren Sie genau, was das bedeutet und wie Sie es nutzen.

Die wichtigste Regel zuerst

Bei Pflegegrad 3 mit dauerhaft beeinträchtigter Mobilität sowie bei Pflegegrad 4 und 5 gelten Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung als genehmigt. Sie müssen die Verordnung also nicht vorab einzeln bei der Kasse zur Genehmigung einreichen. Dasselbe gilt bei einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H.

Die Voraussetzungen im Detail

  • Pflegegrad 3: zusätzlich muss eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegen.
  • Pflegegrad 4 oder 5: hier gilt die Erleichterung ohne weitere Bedingung.
  • Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis — unabhängig vom Pflegegrad.

Welche Fahrten gelten

Erfasst sind Fahrten zur ambulanten Behandlung — also nicht nur die ohnehin übernommenen stationären Fahrten, sondern auch der Weg zum Facharzt, zur regelmäßigen Therapie oder zur Kontrolluntersuchung. Auch Therapiefahrten für Kinder — etwa zur Logopädie oder Ergotherapie — können dazugehören. Gerade für Menschen, die häufig zur Behandlung müssen, ist das eine große Entlastung.

Mit Pflegegrad unkompliziert zur Behandlung

Wir kennen die Abläufe, fahren Sie persönlich und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab — im Raum Koblenz, Bad Ems und Westerwald.

Verordnung bleibt trotzdem nötig

Wichtig: Genehmigungsfrei heißt nicht verordnungsfrei. Sie brauchen weiterhin die ärztliche Verordnung auf dem Formular Muster 4 — Sie müssen sie nur nicht mehr vorab einzeln genehmigen lassen. Wie das Formular funktioniert, erklären wir im Ratgeber „Krankenfahrt beantragen: Muster 4".

Zuzahlung & Befreiung

Auch bei genehmigungsfreien Fahrten zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Wer regelmäßig fährt, erreicht schnell seine Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) und kann sich befreien lassen. Die genaue Rechnung steht im Ratgeber „Was kostet eine Krankenfahrt?".

So läuft es bei Fahrtendienst Weber

Sie müssen sich um nichts kümmern außer Ihren Termin. Wir holen Sie ab, fahren Sie persönlich und würdevoll — bei Bedarf mit Rollstuhl-Rampe und Tragestuhl — und rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihre Zuzahlung.

Kurz gesagt: Pflegegrad 3 (mit Mobilitätseinschränkung), 4 oder 5 → Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigt. Verordnung brauchen Sie weiterhin, Genehmigung nicht. Sie zahlen nur die Zuzahlung — wir den Rest mit der Kasse.