Die gute Nachricht zuerst: Eine Krankenfahrt ist für die meisten Patientinnen und Patienten fast kostenlos. Wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und Ihr Arzt sie verordnet, zahlen Sie nur eine kleine gesetzliche Zuzahlung — den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse. In diesem Ratgeber erklären wir, was genau auf Sie zukommt.

Die kurze Antwort: Das zahlen Sie wirklich

Bei einer ärztlich verordneten, medizinisch notwendigen Krankenfahrt tragen Sie als Versicherte:r nur die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt — und nie mehr, als die Fahrt tatsächlich kostet. Alles darüber rechnet der Fahrdienst direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie müssen also weder in Vorleistung gehen noch Anträge selbst einreichen.

Ein Beispiel: Kostet Ihre Fahrt zur Dialyse 40 €, zahlen Sie 5 € (10 % wären 4 €, der Mindestbetrag liegt aber bei 5 €). Kostet eine längere Fahrt 120 €, zahlen Sie den Höchstbetrag von 10 €. Mehr als 10 € Zuzahlung pro einzelner Fahrt sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Wann die Krankenkasse zahlt — und wann nicht

Grundlage ist § 60 SGB V. Die Kasse übernimmt Fahrtkosten, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. In der Praxis heißt das:

  • Stationäre Behandlung (Aufnahme und Entlassung im Krankenhaus): wird übernommen, ohne dass Sie die Verordnung vorab genehmigen lassen müssen.
  • Vor- und nachstationäre Behandlung sowie ambulante Operationen: ebenfalls übernahmefähig.
  • Hochfrequente Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie: werden übernommen, brauchen aber in der Regel eine vorherige Genehmigung der Kasse.
  • Reine Arztbesuche ohne besondere Voraussetzungen: werden meist nicht übernommen — hier gibt es aber wichtige Ausnahmen (siehe Pflegegrad).

Entscheidend ist die ärztliche Verordnung auf dem Formular „Muster 4". Ohne dieses Formular kann die Kasse nicht zahlen. Wie Sie es bekommen und wann eine Genehmigung nötig ist, erklären wir Schritt für Schritt im Ratgeber „Krankenfahrt beantragen: Muster 4".

Die Zuzahlung im Detail — mit Rechenbeispielen

Die Zuzahlung ist gesetzlich einheitlich geregelt und gilt für alle gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren. So rechnet die Kasse:

Tatsächliche Fahrtkosten10 % davonIhre Zuzahlung
30 €3 €5 € (Mindestbetrag)
70 €7 €7 €
150 €15 €10 € (Höchstbetrag)

Wichtig für regelmäßige Fahrten: Wer dreimal pro Woche zur Dialyse muss, zahlt schnell viele einzelne Zuzahlungen. Deshalb gibt es die Belastungsgrenze. Sobald Ihre gesamten Zuzahlungen im Kalenderjahr 2 % Ihres Bruttoeinkommens übersteigen (bei chronisch Kranken 1 %), werden Sie auf Antrag für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit. Heben Sie dafür alle Quittungen auf.

Krankenfahrt im Raum Koblenz, Bad Ems oder Westerwald nötig?

Wir klären mit Ihnen, ob Ihre Kasse zahlt, und rechnen direkt ab. Sie kümmern sich nur um Ihren Termin.

Pflegegrad, Schwerbehinderung & genehmigungsfreie Fälle

Für bestimmte Personengruppen übernimmt die Kasse auch Fahrten zur ambulanten Behandlung — also zum Beispiel zum Facharzt — und das oft sogar ohne vorherige Einzelgenehmigung. Das gilt, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegt:

  • Pflegegrad 3 mit dauerhaft beeinträchtigter Mobilität
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl" (blind) oder „H" (hilflos)

In diesen Fällen gelten Krankenfahrten mit Taxi, Mietwagen oder behindertengerechtem Fahrzeug als genehmigt. Die Verordnung Ihres Arztes reicht. Was das im Detail bedeutet, lesen Sie im Ratgeber „Krankenfahrt mit Pflegegrad 3, 4 oder 5". Gerade für ältere und pflegebedürftige Menschen in der Region ist das eine echte Entlastung — und genau hier ist Fahrtendienst Weber mit Rollstuhl- und Tragestuhl-Fahrten zu Hause.

Was eine Privatfahrt kostet (ohne Verordnung)

Nicht jede Fahrt ist eine Kassenleistung. Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder Sie ganz bewusst privat fahren möchten — etwa zu einem Termin, der nicht verordnet ist, oder zu einem Ausflug oder Einkauf — tragen Sie die Kosten selbst. Der Preis richtet sich dann nach:

  • der Strecke (Anfahrt, gefahrene Kilometer)
  • dem Aufwand — eine reine Sitzfahrt ist günstiger als ein Transport mit Rollstuhl-Rampe oder Tragestuhl
  • der Wartezeit, falls wir während Ihres Termins auf Sie warten

Bei uns gilt: Sie erhalten vorab einen klaren Preis. Kein Taxameter, keine versteckten Kosten, keine Überraschung am Ende der Fahrt. So wissen Sie immer genau, woran Sie sind.

So läuft die Abrechnung bei Fahrtendienst Weber

Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab. Sobald die Verordnung (Muster 4) Ihres Arztes vorliegt, rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab — mit AOK, Barmer, DAK, TK, IKK, BKK und allen weiteren. Sie zahlen ausschließlich Ihre gesetzliche Zuzahlung, sonst nichts. Bei privater Versicherung erhalten Sie eine saubere Rechnung, die Sie problemlos einreichen können.

Gefahren werden Sie persönlich von Ernest Weber — aus Bad Ems, in und um Koblenz, Bad Ems, Lahnstein und Montabaur. Sie kennen Ihren Fahrer, fahren immer mit demselben sauberen Fahrzeug und kommen pünktlich und würdevoll an Ihr Ziel.

Kurz zusammengefasst: Medizinisch notwendige Krankenfahrt = nur 5–10 € Zuzahlung pro Fahrt, den Rest zahlt die Kasse. Ab Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung oder Merkzeichen aG/Bl/H sind oft auch ambulante Fahrten abgedeckt. Privatfahrten zum klaren Festpreis. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.