Damit die Krankenkasse Ihre Fahrt bezahlt, braucht es ein Dokument: die ärztliche Verordnung „Muster 4”. Klingt nach Bürokratie — ist mit der richtigen Anleitung aber unkompliziert. Hier führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Was ist „Muster 4"?
Muster 4 ist die offizielle „Verordnung einer Krankenbeförderung". Ohne dieses Formular kann die Kasse nicht zahlen. Ihr Arzt trägt darauf ein, welche Behandlung ansteht, welche Art der Beförderung nötig ist (etwa Taxi/Mietwagen oder ein barrierefreies Fahrzeug) und warum die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Schritt für Schritt zum Antrag
- Arzt ansprechen: Bitten Sie Ihren Haus- oder Facharzt um eine Verordnung der Krankenbeförderung und schildern Sie Ihre Situation (z. B. Dialyse, Reha, eingeschränkte Mobilität).
- Muster 4 erhalten: Der Arzt füllt die Verordnung vollständig aus — Behandlungsart, Beförderungsart und Begründung.
- Genehmigung klären: Bei ambulanten Fahrten ggf. vorab von der Kasse genehmigen lassen (siehe unten).
- Fahrdienst beauftragen: Geben Sie die Verordnung an Ihren Fahrdienst — wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Wann eine Genehmigung nötig ist
Das hängt von der Behandlung ab:
- Stationäre Fahrten (Aufnahme/Entlassung): keine Vorab-Genehmigung nötig.
- Ambulante Fahrten: in der Regel genehmigungspflichtig — die Verordnung vor der Fahrt bei der Kasse einreichen.
- Ausnahme: Bei Pflegegrad 3 (mit Mobilitätseinschränkung), 4, 5 oder Merkzeichen aG/Bl/H gelten ambulante Fahrten als genehmigt.
Wir bringen Ihre Krankenfahrt auf den Weg
Sie kümmern sich um die Verordnung, wir um den Rest — inklusive Direktabrechnung mit Ihrer Kasse. Im Raum Koblenz, Bad Ems und Westerwald.
Häufige Fehler vermeiden
Damit es bei der Kasse keine Verzögerung gibt, achten Sie auf:
- Vollständigkeit: Fehlende Angaben führen zu Rückfragen und Wartezeit.
- Keine eigenen Änderungen: Die Vorderseite des Muster 4 ist die ärztliche Urkunde — Änderungen darf nur der Arzt vornehmen.
- Rechtzeitig kümmern: Bei genehmigungspflichtigen Fahrten die Verordnung vor der Fahrt einreichen.
Die Direktabrechnung
Liegt die Verordnung vor, übernimmt Fahrtendienst Weber den Papierkram: Wir rechnen direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihre Zuzahlung. Was genau auf Sie zukommt, lesen Sie im Ratgeber „Was kostet eine Krankenfahrt?".
Wir helfen Ihnen dabei
Sie müssen das nicht allein durchblicken. Ernest Weber kennt die Abläufe rund um Muster 4, Genehmigung und Abrechnung aus der täglichen Praxis und hilft Ihnen, alles richtig auf den Weg zu bringen — damit Sie sich auf Ihre Behandlung konzentrieren können. Alles zur Leistung auf der Seite Krankenfahrten.
Kurz gesagt: Arzt um Muster 4 bitten → vollständig ausfüllen lassen → bei ambulanten Fahrten ggf. genehmigen lassen → Fahrdienst beauftragen. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab, Sie zahlen nur die Zuzahlung.

